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Wann entfällt der Kündigungsschutz?

Zusammenfassend kann man sagen, immer dann, wenn die Voraussetzungen für sein Bestehen entfallen sind. Der Kündigungsschutz besteht, wenn das Arbeits-verhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Fällt also die Zahl der Arbeitnehmer auf zehn oder weniger herab, entfällt der Kündigungsschutz. Für den besonderen Kündigungsschutz kann folgendes passieren: "Wir als Betriebsratsmitglieder beenden unsere Amtszeit." Im Falle des Mutterschutzes endet der Kündigungsschutz vier Monate nach der Entbindung. Schließt sich einem Mutterschutz die Elternzeit an, ist ebenfalls ein Kündigungsschutz gegeben, dieser wird beendet entweder mit dem Ende der Elternzeit, der Arbeitgeber kann aber bereits drei Monate vor Ablauf der Elternzeit mit einer entsprechenden Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis kündigen. Sie sehen, der Kündigungsschutz entfällt also in wenigen Fällen, in aller Regel lediglich dann, wenn ein besonderer Kündigungsschutz existiert. Ansonsten bleibt der einmal gegebene Kündigungsschutz erhalten.

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