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"Sie fettes ?!" Den Chef mit Emojis beleidigt - Drohen Konsequenzen?

Der Kläger unseres Falles hatte einen Arbeitsunfall erlitten und war nicht unerheblich verletzt worden. Einige Zeit später entspann sich in Facebook eine Diskussion darüber, wie lange er wohl noch fehlen würde. Irgendwann kam das Gespräch darauf, dass er möglicherweise nie wieder zurückkehren würde. Dies war für den Kläger Anlass genug zu sagen: "Jetzt ist der völlig durchgedreht, dieses fette...“, und dann kam dieses Emoji "?". Der Arbeitgeber erfuhr hiervon und sprach die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung aus. Der Kläger zog vor Gericht. Wie ist der Fall wohl ausgegangen? Fristlose Kündigung Ja oder Nein? Hier gilt der alte Grundsatz, es soll schonmal vorgekommen sein, dass ein Arbeitgeber vor Gericht auch Recht bekommen hat. So ähnlich muss es dem Arbeitgeber auch in diesem Fall ergangen sein. Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart entschied, dass die Bezeichnung, "du fettes..." und dann dieses Emoji "?", schon eine erhebliche Beleidigung darstellt, die an sich und auch grundsätzlich geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Und damit, so dachte der Arbeitgeber, ist das Schicksal des Arbeitnehmers besiegelt. Aber nein. Das Landesarbeitsgericht sagte nämlich: "Ach, wir müssen noch die Verhältnismäßigkeit der Kündigung prüfen." Und hier warf es in die Waagschale, dass es ja nur ein kleiner Block von 21 Teilnehmern war, die an dieser Diskussion beteiligt waren. Der Arbeitnehmer musste nicht unbedingt davon ausgehen, dass dies dem Arbeitgeber zur Kenntnis kommen würde. Er war lange und unauffällig bei der Arbeitgeberin beschäftigt und so kam das Landesarbeitsgericht in Stuttgart zu dem Schluss: Eine fristlose Kündigung, nein, das geht nie und nimmer. Wenn überhaupt wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen. Und damit scheiterte der Arbeitgeber auch noch mit der von ihm hilfsweise ordentlich ausgesprochenen Kündigung. Was lernen wir daraus? Zumindest zum ersten Mal sollte man schon Zurückhaltung üben, beim zweiten Mal aber auf jeden Fall Emojis dieser Art vermeiden.

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