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Sexueller Übergriff im Stahlwerk - Kündigung gerechtfertigt?

Wenn Sie dieses Video anschauen, denken Sie vielleicht: "Mensch, wovon handelt das denn jetzt hier? Sexueller Übergriff im Stahlwerk, was ist denn das?" Dieser Fall fußt auf einer Entscheidung, und zwar nicht von irgendeinem Gericht, sondern vom höchsten deutschen Arbeitsgericht, dem Bundesarbeitsgericht aus Erfurt, und zwar genau vom 29.06.2017. Was ist passiert? Der Fall spielt in einem Bremer Stahlwerk, also wo harte Jungs arbeiten, wo auch der Ton ein bisschen rauer ist. Und da gab es Arbeiter, die waren fest angestellt dort, aber es gab auch Leiharbeitnehmer in dem Stahlwerk, das ist ja nicht ganz unüblich um Spitzen abzufangen. Nun dachte sich vielleicht dieser Arbeiter, der dort angestellt war, er erlaubt sich einen kleinen Scherz und ein Leiharbeitnehmer in dem Stahlwerk lief vor ihm und dann hat er ihm plötzlich ins Geschlechtsteil gegriffen. Ziemlich schmerzhaft, auch mit einer rüden Bemerkung. Der Leiharbeitnehmer hat das nicht so hingenommen, sondern hat sich bei dem Entleiher, wo er entliehen wurde, also bei dieser Stahlfirma beschwert. Der Personalchef oder Geschäftsführer hat davon Wind bekommen und hat den Arbeiter, der dort angestellt war auch entlassen. Dagegen hat er sich gewehrt und Kündigungsschutzklage erhoben, und dieser Fall ging jetzt bis zum Bundesarbeitsgericht. Der Arbeiter sagte nämlich: "Das war ein blöder Witz, das war ja ein Scherz und hier im Stahlwerk, da muss man sich auch ein bisschen was gefallen lassen, wir sind ja hier nicht bei der Bank oder bei der Versicherung. Und außerdem hatte ich gar keine sexuellen Absichten." Jetzt war die Frage: Braucht man hier eine sexuelle Absicht, damit es eine Kündigung rechtfertigen könnte oder geht das auch ohne dessen? Und das Bundesarbeitsgericht sagt in seiner Entscheidung: "Also auf die sexuelle Absicht kommt es überhaupt gar nicht an. Man greift hier ganz massiv in die Intimsphäre des Mitarbeiters ein und das geht einfach nicht. Natürlich muss man immer Besonderheiten beachten. In einem Stahlwerk ist der Ton etwas anders als in einer Anwaltskanzlei oder in einer Bank, aber ins Geschlechtsteil greifen, das geht in gar keiner Branche." Insofern war die Kündigung dann auch rechtlich zulässig.

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