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Nachgeschobene Kündigungsgründe: Darf der Arbeitgeber das so einfach? (Neues Urteil)

Darf der Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung erst nach den Gründen suchen und diese dann nachschieben? Hierzu gibt es ein Urteil vom BAG (2 AZN 724/20) vom 12.01.2021. Öffnet dieses Urteil jetzt dem Arbeitgeber Tür und Tor, um einfach zu kündigen und sich im Nachgang einen Grund „auszudenken“? Unsere Fachanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille diskutieren darüber, was das Urteil für Arbeitnehmer und Betriebsräte bedeutet und dass es tatsächlich mehrere Betrachtungsmöglichkeiten gibt. **Weitere Informationen zum Thema:** Kündigung → [https://www.betriebsrat.com/kuendigung](/wissen/personelle-angelegenheiten/kuendigung)

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