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Kündigung, weil AN während der Arbeitszeit erotische Inhalte auf seinen PC lädt?

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden. Da hatte ein Arbeitnehmer einige Pornos heruntergeladen und auf dem Dienst-PC gespeichert. Der Arbeitgeber nahm das als Grund für eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sagte aber: "Naja, in dem hier beschriebenen Umfang, es handelte sich so um eine halbe Stunde pro Tag, das stellt noch keine exzessive Nutzung solcher Inhalte dar. Das ist ohne Abmahnung nicht kündigungswürdig." In diesem Fall kam dem Arbeitnehmer aber auch noch zugute, dass nicht genau festgestellt werden konnte, dass es wirklich während der Arbeitszeit geschah. Jedenfalls hätte vorher abgemahnt werden müssen. Aber Vorsicht liebe Betriebsräte, schon eine exzessive Benutzung könnte auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

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