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Können Vergewaltigungsopfer die Kündigung des Täters aus gleicher Firma verlangen?

Stellen sie sich mal vor, da ist ein Möbelhaus. Das Möbelhaus beschäftigt seit 35 Jahren einen Einkäufer, der ist zwischenzeitlich 61 Jahre alt und der Mann versteht es einfach nicht. Gerade gegenüber jüngeren Kolleginnen lässt sein Verhalten wirklich jede Form von Anstand vermissen. Der erste Vorfall wird bekannt, nachdem er dann einer Kollegin einen Klaps auf das Gesäß gegeben hat. Dafür bekommt er eine Abmahnung. Aber, nichtsdestotrotz wendet er sich einer weiteren jüngeren Kollegin zu und verfolgt die über mehrere Tage mit anzüglichen, schmierigen und sexuell motivierten Bemerkungen. Die Kollegin beschwert sich, das Möbelhaus fackelt nicht lange und spricht die fristlose Kündigung gegenüber dem Einkäufer aus. Der klagt gegen die Kündigung und so landet dann die Angelegenheit in letzter Instanz beim Bundesarbeitsgericht. Ja, wie soll man mit einem solchen Fall umgehen? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die fristlose Kündigung gegenüber dem Einkäufer in jeder Hinsicht wirksam war und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet hat. Da halfen dem Einkäufer auch nicht mehr seine Einwendungen, das Ganze sei doch eine Neckerei gewesen, ein Spaß unter Kollegen, denn keine der betroffenen Kolleginnen hat das Ganze als sonderlich spaßig empfunden. Auch das vergleichsweise hohe Lebensalter des Einkäufers, gekoppelt mit seiner sehr langen Betriebszugehörigkeit, halfen ihm an der Stelle nichts mehr, zumal er sich durch die bereits ausgesprochene Abmahnung vor derartigen Zudringlichkeiten auch nicht hatte warnen lassen. Tatsächlich ist es so, dass das Opfer sexueller Gewalt, insbesondere natürlich bei einer nachgewiesenen Vergewaltigung, über §12 AGG, also dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, verlangen kann, dass der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen, das kann eine Versetzung sein, eine Umsetzung, aber bis hin zur fristlosen Kündigung arbeitsrechtliche Konsequenzen durchführt. Ansonsten kann die Situation für das Opfer sexuell motivierter Gewalt schlicht und ergreifend unerträglich werden.

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