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Kann der Arbeitgeber einem Betriebsrat einfach kündigen?

Stellen Sie sich mal vor, was neuerlich im Gerichtssaal passiert ist. Mein Mandant ist 28 Jahre alt und ist amtierendes Mitglied des Betriebsrats und, wie der Zufall es so will, wird er bei einem vertraulichen Gespräch von einem sehr ehrgeizigen Kollegen mit offensichtlichen charakterlichen Optimierungspotenzial belauscht. Im Verlauf des Gesprächs erzählt er dann, dass er sich bei dem größten Mitbewerber seines Arbeitgebers beworben hat und er hofft, dass er dort einen Arbeitsplatz bekommt. Der ehrgeizige Kollege trägt das dem Arbeitgeber sofort weiter. Und dieser befürchtet nun, dass mein Mandant nicht nur zum Mitbewerber wechselt, sondern dann auch noch zahlreiche Kunden mitnimmt. Also was macht er? Er spricht mit sofortiger Wirkung die fristlose Kündigung aus. Aber geht das denn so einfach? Mitglieder des Betriebsrats genießen während ihrer Amtszeit Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass die ordentliche Kündigung so gut wie gar nicht mehr ausgesprochen werden kann. Die außerordentliche Kündigung ist nur noch dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einholt und dann, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht erteilt, sich diese vom Arbeitsgericht ersetzen lässt. Das Arbeitsgericht prüft dann wirklich sehr genau, ob tatsächlich ein grobes Fehlverhalten vorliegt, dass die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein könnte. Im Übrigen, wenn der Arbeitgeber beides nicht unternimmt, wenn er also weder die Zustimmung des Betriebsrates einholt, noch sich diese vom Arbeitsgericht ersetzen lässt, ist die Kündigung von vornherein unwirksam, und es kommt auf das Vorliegen von Kündigungsgründen schon gar nicht mehr an. Ungeachtet dessen ist es natürlich jedem Arbeitnehmer erlaubt, sich während des bestehenden Arbeitsverhältnisses anderweitig zu bewerben. Ja, so endete das Arbeitsverhältnis schließlich aber gegen Zahlung einer ausgesprochen annehmbaren Abfindung. Wie ich gehört habe, fühlt sich mein Mandant an seinem neuen Arbeitsplatz auch sehr wohl.

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