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Kann Alkoholikern einfach so gekündigt werden?

Hier setzt das BAG aber hohe Maßstäbe an. So ist eine personenbedingte Kündigung wegen Alkoholsucht erst möglich, wenn der Arbeitnehmer eine Therapiemaßnahme komplett verweigert oder mehrere Therapieversuche bereits erfolglos abgebrochen hat. Anders bei einer Kündigung wegen Alkoholkonsums eines Arbeitnehmers, der nur Genusstrinker ist. Wenn am Arbeitsplatz Alkohol grundsätzlich verboten ist und man dagegen verstößt, dann rechtfertigt das möglicherweise eine Kündigung, natürlich erst nach erfolgter Abmahnung.

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