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Gibt es Abmahnungen, die nicht als Abmahnung erkennbar sind?

Zwerge, Gnome, Klabautermänner, Feen und Zombies. Spukgestalten und Märchengestalten bevölkern unsere Welt. Ich weiß nicht, ob Ihnen das je aufgefallen ist: Wir leben in einem esoterischen Zeitalter. Diesen Eindruck jedenfalls hat ein Mandant von mir gewonnen. Unlängst vor einem Arbeitsgericht. Ich hatte dort Kündigungsschutzklage für Ihn eingereicht, gegen eine natürlich rechtswidrige Kündigung. Unter uns: Alle meine Mandanten sind natürlich unschuldig. Dieser Mandant allerdings hatte in der Tat eine ernste Pflichtverletzung begangen. Allerdings war sein Betriebsrat nicht angehört worden, jedenfalls nicht ausreichend, wie sich heraus stellte. Zum Glück für uns im Gütetermin und später im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Wir haben diesen Prozess also gewonnen, allerdings, es wurde ungewöhnlich, der Richter gab meinem Mandanten eine Warnung mit auf den Weg. Eine Warnung scheinbar nicht ganz aus dieser Welt. Er sagte nämlich: "Lieber Herr Kläger, seien Sie sich nicht zu sicher, zwar ist die Kündigung jetzt tot, aber auch eine tote Kündigung kann wieder auferstehen und sie läuft dann herum und sie wird Sie jagen in der Gestalt einer Abmahnung. Lassen Sie sich das von Ihrem Rechtsanwalt erklären." Mein Mandant war ratlos. Er fragte mich: "Hab ich das richtig verstanden? Gibt es da draußen so etwas wie Zombie-Abmahnungen?" Was musste ich Ihm sagen? „Ja, lieber Mandant, der Richter hat in der Tat Recht“. Wenn ich gegen eine Kündigung vorgehe und ich gewinne den Kündigungsschutzprozess, so ist zwar die Kündigung verstorben sozusagen, aber sie wird wieder lebendig, nicht in der Form der Kündigung, die ist und bleibt tot, aber die sozusagen "untote" Kündigung hat rechtlich den Gehalt einer Abmahnung. Warum ist das gefährlich? Die Kündigung, die eigentlich aus der Welt geschafft war, die wird Ihnen gefährlich bei einem erneuten Pflichtenverstoß. So, dass dann wohl nicht mehr eine neue Abmahnung erforderlich ist. Also liebe Betriebsratsmitglieder und liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Schließen Sie die Tür, fangen Sie an zu flüstern und fürchten Sie sich angemessen vor der Zombie-Abmahnung.

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