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Erhalten Arbeitnehmer bei jeder Kündigung eine Abfindung?

Was meinen Sie? Oft begegnet mir die Meinung beim Arbeitnehmer, ja wenn er eine Kündigung bekommen würde, dann kriegt er auch eine Abfindung, insofern gar nicht so schlecht wenn man eine Kündigung bekommt, denn dann wenigstens hat man gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ist das richtig? oder ist das ein Irrglaube? Richtig ist, und das ist in 90 Prozent der Fälle richtig, man hat keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung das ist nur ein ganz besonderer Ausnahmefall, jedenfalls, wenn man ins Gesetz schaut, dass man darauf einen Anspruch hat als Arbeitnehmer. Das ist einmal der Fall wenn man als Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erhoben hat, ja einem ist gekündigt worden und man klagt dagegen beim Arbeitsgericht und man würde sogar gewinnen ist aber vielleicht mittlerweile schon in einer Situation dass man in die nächste Stelle will beziehungsweise das einfach die Fortsetzung einem Unzumutbar ist beim bisherigen Arbeitgeber da weiter zu arbeiten und dann kann man, obwohl man gewinnt eben feststellen lassen, durch Urteil, dass das Arbeitsverhältnis endet und dann bekommt man eine Abfindung. Es gibt noch ein paar Sondertatbestände rundherum, aber das ist der wesentliche Fall. Ein anderer Fall ist derjenige, ein Arbeitgeber möchte eine Betriebsänderung machen, macht das auch, und beteiligt den Betriebsrat nicht, dann sieht § 113 Betriebsverfassungsgesetz vor, dass der einzelne Arbeitnehmer, der von so einer Betriebsänderung betroffen ist, wo einfach im ganzen Betrieb vielleicht ein Teil still gelegt wird, dass dann der einzelne Arbeitnehmer einen Nachteilsausgleichsanspruch bekommt und zwar gerade deswegen weil der Betriebsrat nicht beteiligt wurde. Das ist so eine gewisse Sanktion. Was aber unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen möglich ist, selbstverständlich, man kann eine Vereinbarung schließen, beispielsweise, dass die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine Abfindungsregelung aufnehmen oder aber dass Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung sagen beispielsweise auch in einem Sozialplan bei den und den Voraussetzungen wenn da das Arbeitsverhältnis endet dann soll eine Abfindung gezahlt werden. Häufig kommt auch auf arbeitsvertraglicher Ebene eine Abfindungsregelung vor, das ist dann meistens ein letztlich gerichtlicher Vergleich wenn der Arbeitsgerichtsprozess bezüglich der Kündigung schon begonnen hat und dann möchte man nicht lange ein Urteilsverfahren machen, einen gerichtlichen Streit machen, sondern man einigt sich dann quasi im Beisein des Richters darauf dass das Arbeitsverhältnis das eigentlich durch Kündigung beendet werden sollte, dass es eben im Wege des gerichtlichen Vergleichs festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis endet und dann bekommt man noch eine Abfindung. Eine kleine Besonderheit habe ich noch für Euch, nämlich für den Fall dass der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen möchte gegenüber dem Arbeitnehmer da kann er eine Abfindung in Aussicht stellen nämlich für den Fall dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung die ihm gegenüber erfolgt ist, dass er sich dagegen nicht wehrt, wenn dann eine gewisse Frist verstrichen ist, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in einer bestimmten Höhe.

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