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Ein Arbeitnehmer kündigt in Elternzeit. Darf ihm dann der Urlaub gekürzt werden?

Stellen Sie sich mal vor, in meinem Bekanntenkreis hat es Nachwuchs gegeben. Ein befreundetes Paar hat Zwillinge bekommen. Glücklicherweise ist es für die Väter heute kein Problem mehr Elternzeit zu nehmen, und so macht es auch der befreundete Vater. Der geht erst mal für ein Jahr nach der Geburt der Kinder in die Elternzeit, um seine Frau bei der Aufzucht des Nachwuchses zu unterstützen. Und wie der Zufall es so will, während seiner Elternzeit ergibt sich die Möglichkeit, in eine wesentlich bessere Stelle in ein anderes Unternehmen zu wechseln. Also was macht mein Bekannter? Er kündigt bei seinem alten Arbeitgeber und zwar so, dass er mit Ende der Elternzeit, also gleich danach, die neue Stelle antreten kann. Das findet sein aktueller Arbeitgeber gar nicht so witzig und kündigte als Reaktion sofort an: "Pass auf, man kann Reisende nicht aufhalten, aber wenn du gehst, Urlaub ist dann hier kein Thema mehr, der ist weg." Da fragt mich mein Bekannter natürlich, geht das so einfach? Dazu muss man wissen, dass der Erholungsurlaub bei der Elternzeit besonders gesetzlich geregelt ist. Und tatsächlich ist es so, dass jeder Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat, den der Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch nimmt, den Urlaub um 1/12 kürzen darf. Das muss der Arbeitgeber nicht machen, er kann es aber machen. Hat der Arbeitnehmer vor der Elternzeit seinen kompletten Urlaub noch nicht, oder jedenfalls nicht vollständig genommen, dann wird dieser Urlaub, abzüglich der Kürzung, im Jahr nach der Elternzeit oder in dem Jahr darauf genommen. Senn das Arbeitsverhältnis endet, egal ob durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wie in unserem Fall, dann gilt nichts anders als sonst auch, nämlich der Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung noch nicht genommen werden konnte, ist im Anschluss abzugelten, also auszubezahlen. Wir haben dann ein bisschen auf den Arbeitgeber meines Bekannten eingeredet und das Ganze hat sich dann zum Glück auch geklärt. Er hat also seinen Urlaub bekommen - in Geld.

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