819 Aufrufe | vor 7 Jahren

Darf einem Arbeitnehmer Sonntags gekündigt werden?

Ja, mit dieser Rechtsfrage, da musste sich im vergangenen Jahr das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein befassen. Aber was war geschehen? Der Fall betraf eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die arbeitet in einer Kanzlei und sie war noch in der Probezeit. Und da muss man wissen, in der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Nach Ablauf der Probezeit, da ist die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Irgendwie scheint man wohl mit der Tätigkeit der Arbeitnehmerin in der Kanzlei nicht zufrieden gewesen zu sein. Jedenfalls hat der Kanzleiinhaber der Mitarbeiterin gekündigt. Genau am Sonntag, an dem Tag, an dem die Probezeit ablief. Und sind wir mal ehrlich, wer guckt denn schon am Sonntag in seinen Briefkasten? Das hat sich auch die Arbeitnehmerin gedacht und hat auch tatsächlich erst einige Tage später ihren Briefkasten geöffnet. Und hat sich auf den Standpunkt gestellt, ich muss nicht am Sonntag nach meiner Post schauen, der Brief ist mir erst später, nach Ablauf der Probezeit, zugegangen. Ja, der Arbeitgeber, wie soll man es anders meinen, der hat eine andere Auffassung gehabt. Er hat gesagt: "Doch, am Sonntag, da kann ja wichtige Post kommen und diese ganzen Wochenendblätter, die kommen auch am Sonntag." Außerdem hat er noch gesagt: „Ich als Anwalt arbeite ja auch am Sonntag.“ Tja, aufgepasst bei der Berufswahl, würde ich mal sagen. Also wie hat aber das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein den Fall entschieden? Das Gericht hat der Arbeitnehmerin Recht gegeben, genau mit den Argumenten, die die Arbeitnehmerin gebracht hat. Man muss eben sonntags nicht in seinen Briefkasten schauen. Auch wenn Wochenendblätter kommen, das spielt überhaupt keine Rolle. Am Sonntag, da braucht man nicht in den Briefkasten schauen und damit war die Kündigung verspätet zugegangen und die Arbeitnehmerin hat Recht bekommen. Tja und die Kanzlei, die war blöd dran. Die musste dann nämlich der Arbeitnehmerin noch zwei Wochen weiteres Gehalt bezahlen.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text