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Betrunken an Karneval/Fasching zur Arbeit - droht die Kündigung?
Wenn ich an Karneval, beziehungsweise Fasching, betrunken zur Arbeit erscheine, droht mir dann die Kündigung? Generell ja, denn üblicherweise herrscht am Arbeitsplatz Alkoholverbot und auch wenn nicht extra ein Alkoholverbot ausgesprochen wurde oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, so würden Sie jedenfalls eine Treuepflicht verletzen, wenn Sie alkoholisiert zur Arbeit kommen, denn dann werden Sie Ihre Arbeitsleistung nicht vollkommen erbringen können. Weitere mögliche Konsequenzen erfahren Sie im Video!
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