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Arbeitsrecht Irrtümer #1 - Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer

Glauben Sie als Arbeitnehmer auch, dass der Arbeitgeber Sie nicht so einfach kündigen kann, wenn Sie länger als sechs Monate dabei sind? Dann ist es gut, dass Sie dieses Video sehen. Warum?! Der Kündigungsschutz gilt nicht für Unternehmen, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen. Nur für mittlere oder große Unternehmen mit entsprechend mehr Beschäftigten, kann ein Kündigungsschutz also überhaupt erst entstehen. Gedanklich zählt man jetzt also durch und stellt vielleicht erleichtert fest: Jawoll, wir sind elf! Aber Vorsicht! Es kann doch noch dicker kommen, denn Sie dürfen nicht den Inhaber, nicht den Geschäftsführer und auch nicht den Auszubildenden mitzählen. Und, Teilzeitbeschäftigte dürfen Sie nur anteilig berücksichtigen. Arbeitnehmer also, die bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten zählen mit 0,5. Und Arbeitnehmer mit bis zu 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, die zählen Sie mit 0,75. Wenn also von den elf Personen einer Azubi ist und ein Arbeitnehmer maximal 20 Stunden wöchentlich arbeitet, dann sind Sie plötzlich nur noch bei 9,5 Arbeitnehmern im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und es gibt keinen Kündigungsschutz. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Kündigung und weniger als zehn, da muss man leider häufig gehen.

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