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Minijobber: Gibt es einen Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Minijobber sind nach dem Arbeitsrecht das: Teilzeitbeschäftigte. Und wie andere Teilzeitbeschäftigte auch, haben die Minijobber ebenso einen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub. Nur der Umfang ist etwas reduziert. Wenn ein Vollzeitarbeitnehmer in der 5-Tage-Woche arbeitet und dafür 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub hat, dann hat der Minijobber, der weniger Tage arbeitet in der Woche, auch nur einen Anspruch auf entsprechend weniger gesetzlichen Urlaub.

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