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Ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier eigentlich Arbeitszeit?

Alle Jahre wieder wird die Frage gestellt: Ist eigentlich die Teilnahme an der betrieblichen Weihnachtsfeier Arbeitszeit? Und da gibt es nur eine Antwort: Ja, aber nur dann, wenn die Weihnachtsfeier auch in Ihrer üblichen Arbeitszeit stattfindet. Findet die Weihnachtsfeier außerhalb Ihrer Arbeitszeit statt oder dauert sie länger als Sie eigentlich gearbeitet hätten, dann ist sie keine Arbeitszeit. Und das heißt für Sie vor allem, dass Sie durch die Teilnahme an der Weihnachtsfeier natürlich kein Zeitguthaben erwerben. Und auch schon gar nicht Zuschläge wegen Überstunden oder vielleicht Nachtarbeit, das ist Ihr Privatvergnügen. Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, dass diejenigen Kollegen, die an der Weihnachtsfeier nicht teilnehmen wollen, weiterarbeiten müssen, wenn die Weihnachtsfeier in der regulären Arbeitszeit stattfindet. Und wenn es dem Arbeitgeber unmöglich ist, diese Arbeitnehmer, die nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen wollen, sinnvoll zu beschäftigen, dann muss er den Weihnachtsgrinch unter Umständen nach Hause schicken und zwar unter voller Fortzahlung der Vergütung. Aber letztlich ist es doch so, dass jede Weihnachtsfeier auch der Verbesserung des Betriebsklimas dient. Deswegen sollten auch Sie als Betriebsrat ein Interesse daran haben, dass möglichst wenig Kollegen die Weihnachtsfeier schwänzen.

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