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Flexible Arbeitszeitmodelle von A-Z: Diese Arbeitszeitmodelle gibt es

Welche Arbeitszeitmodelle zum Thema flexible Arbeitszeit gibt es überhaupt? Denn, Sie wissen es ja selbst, jeder Betrieb ist anders, jeder Betrieb hat unterschiedliche Bedürfnisse, je nach Branche und da ist es natürlich auch als Betriebsrat im Hinblick auf das Mitbestimmungsrecht nach § 87 wichtig, das richtige Arbeitszeitmodell für den eigenen Betrieb zu finden. Es gibt da tatsächlich ganz unterschiedliche Formen. Gleitzeit: Der Arbeitnehmer weiß, wie viele Stunden er am Tag arbeiten muss, kann das aber frei einteilen, wann er kommt und wann er den Betrieb wieder verlässt. Hier natürlich das Recht des Betriebsrats, anhand einer BV zumindest einen groben Rahmen, wann denn grundsätzlich die Arbeitszeit frühestens und spätestens beginnen soll, festzulegen. Qualifizierte Gleitzeit: Der Arbeitnehmer kann über Dauer und Lage der Arbeitszeit am Tag selbst bestimmen. Das heißt, hier entscheidet der Arbeitnehmer nicht nur, wann er morgens kommt und wann er wieder geht, sondern er entscheidet auch, wie viele Stunden er denn am Tag arbeitet, meistens ist dann eine wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben, wenn der Arbeitnehmer die erreicht, ist das in Ordnung, aber ob er jetzt 8 oder 6 Stunden am Tag arbeitet, ist da erstmal Entscheidung des einzelnen Arbeitnehmers. Gleitzeit mit Kernarbeitszeit: Auch ein sehr beliebtes Arbeitszeitmodell. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich frei bestimmen, wann er kommt und wann er den Betrieb wieder verlässt, aber der Arbeitgeber sagt, von 11 bis 13 Uhr, da ist unsere Hauptzeit, unser Kundenansturm, da müssen alle Arbeitnehmer im Betrieb sein, das ist dann die sogenannte Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Denn die Arbeitnehmer müssen zu einer bestimmten Zeit am Tag im Betrieb anwesend sein. Funktionszeitenmodell: Der Arbeitgeber, das ist jetzt etwas exotischer, legt fest, wie viele Arbeitnehmer zu welcher Zeit am Tag mindestens anwesend sein müssen. Wer das genau ist, das entscheiden die Arbeitnehmer dann in den eigenen Teams, in den einzelnen Abteilungen selbst und selbstständig miteinander. Vertrauensarbeitszeit: Da gibt es grundsätzlich keinerlei Kontrolle, keinerlei Bestimmungen für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss nur in einem bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Ergebnis erzielen. Wann er kommt, wann er geht, wie lange er am Tag im Betrieb, das wird vom Arbeitgeber da erstmal nicht kontrolliert. Jahresarbeitszeit: Dann haben wir noch zum Abschluss die Jahresarbeitszeit. Da werden die zu leistenden Arbeitsstunden über das Jahr verteilt, das Gehalt bleibt monatlich gleich und es wird einfach nur festgelegt, wie viele Stunden ich im Jahr als Arbeitnehmer denn leisten muss. Sie sehen, es gibt unheimlich viele verschiedene Modelle, Sie können diese Modelle natürlich in Ihrem Betrieb auch miteinander kombinieren, wichtig ist nur, nutzen Sie Ihr Initiativrecht nach § 87 BetrVG, dass Sie da auch mitbestimmen. Und was natürlich auch wichtig ist, hier das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Sie kennen ja die Vorschriften. Ich darf maximal 8 Stunden dann, in Ausnahmefällen 10 Stunden, am Tag arbeiten. Da gibt natürlich das Arbeitszeitgesetz auch den flexiblen Arbeitszeitmodellen bestimmte Rahmenbedingungen vor.

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