1.968 Aufrufe | vor 7 Jahren

Darf mir mein Chef Toilettenzeiten von der Arbeitszeit abziehen?

Grundsätzlich ist Toilettenzeit auch Arbeitszeit. Aber wie lange darf man auf Toilette verweilen? Das hatte ein Gericht zu entscheiden. Ich sage ja immer: „Der Arbeitnehmer ist die heilige Kuh des deutschen Rechtssystems.“ Und so entschied auch das Arbeitsgericht wieder, dass ein Arbeitnehmer, der in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeitete und pro Tag ungefähr eine halbe Stunde auf Toilette verbrachte, was in der Woche eben 2,5 Stunden sind, trotzdem vollen Lohnanspruch hat. Der Arbeitgeber kürzte nämlich den Lohn anteilig, weil ihm das auffiel und er sich genau notierte, wie lange der Mitarbeiter auf Toilette war. Dieser konnte allerdings nachweisen, dass er unter Verdauungsproblemen litt und da sagte das Gericht, eine halbe Stunde pro Tag ist durchaus angemessen. Deswegen war der Lohn nicht zu kürzen. Fazit: Wer länger auf Toilette sitzt, arbeitet weniger.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text