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Darf mir mein Arbeitgeber für Weihnachten/Silvester je 0,5 Tage Urlaub abziehen?

Der erste und zweite Weihnachtsfeiertag und Neujahr sind gesetzliche Feiertage, da ist die Sache klar. Die Arbeitnehmer haben frei und müssen keinen Urlaub nehmen und sich auch keinen Urlaub abziehen lassen. Anders ist das allerdings Silvester und Heiligabend, denn das sind keine gesetzlichen Feiertage und auch wenn viele Arbeitnehmer nicht gerne an diesen Tagen arbeiten, so besteht grundsätzlich eine Arbeitspflicht an diesen Tagen und wenn man frei haben will, dann muss man prinzipiell Urlaub einreichen. Das gilt übrigens nicht nur für Branchen, in denen Heiligabend und Silvester Umsätze generiert werden, sondern für alle Unternehmen. Also auch angestellte Anwälte müssen übrigens Weihnachten und Silvester arbeiten.

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