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Darf ich den Karnevalsumzug in Feierlaune während der Arbeitszeit ansehen?

Grundsätzlich sind Sie während der Arbeitszeit verpflichtet, Ihre Arbeitsleistung zu erbringen und das in vollem Umfang. Und da aller Voraussicht nach ein voller Umfang nicht gegeben sein wird, wenn Sie sich währenddessen auch noch den Karnevalsumzug anschauen, darf der Arbeitgeber dies durchaus verbieten, beziehungsweise muss er gar nicht tolerieren. Ein Chef, der also Karnevalsmuffel ist wird Sie durchaus dafür auch abmahnen können. Während der Pause ist das natürlich kein Problem, da können Sie machen was Sie wollen, solange Sie andere Mitarbeiter oder den Betriebsfrieden nicht stören. Ich empfehle Ihnen, klären Sie sicherheitshalber mit Ihrem Vorgesetzten vorher ab, ob das möglich ist oder nicht, damit es gar nicht erst zu Missverständnissen kommt.

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