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Darf ein Arbeitnehmer arbeiten, obwohl er krank geschrieben ist?

Häufig taucht die Frage auf, ob man denn trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen darf. Ja, das darf man. Es ist nirgendwo und an keiner Stelle verboten, trotz vorgelegtem gelben Scheins seine Arbeit weiterzuführen. Die Vorlage des gelben Scheins bedeutet zunächst einmal, dass Ihr behandelnder Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat und dass Ihr Arbeitgeber Sie für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit aber für maximal sechs Wochen weiterhin vergüten muss, obwohl Sie nicht arbeiten können. Es ist aber nicht untersagt, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung abschließen, nach der der Arbeitnehmer trotz der Arbeitsunfähigkeit seine Arbeit im Betrieb weiterführt. In welchem Umfang und von welcher Dauer diese Arbeitsleistung ist, unterliegt dann der freien Vereinbarung der Parteien. Natürlich muss der Arbeitgeber für die Arbeitsleistung auch wieder Vergütung bezahlen. Und das gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner langen Erkrankung bereits im Krankgeldbezug ist und der Arbeitgeber jetzt jedenfalls wieder einen gewissen Teil der Arbeitsleistung annimmt. Allerdings bekommt der Arbeitnehmer, soweit er Vergütungsansprüche erwirbt, dann kein Krankengeld mehr. Der Arbeitgeber kann sich allerdings auch auf die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berufen und kann sich weigern den Arbeitnehmer zu beschäftigen und ihm Tätigkeiten zuzuweisen. Letztlich ist es sogar theoretisch möglich, dass der Arbeitgeber wegen der Annahme der Arbeitsleistung sich Schadenersatzpflichtig macht. Das sind aber absolute Ausnahmen und kommen in der Realität so gut wie nie vor. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung und Unfallversicherung, der bleibt Ihnen, obwohl Sie arbeitsunfähig sind, bei einer Wiederaufnahme der Tätigkeit in jedem Fall erhalten. Und wenn Sie dann doch zu der Entscheidung kommen, dass die Wiederaufnahme der Arbeitsleistung Sie gesundheitlich überfordert, dann können Sie die Arbeitsleistung auch jederzeit wieder Einstellen. Sie als Betriebsrat sollten aber in jedem Fall ein Auge darauf haben, ob und in welchem Umfang Ihre erkrankten Kollegen die Tätigkeit wieder aufnehmen. Denn generell bedeutet der gelbe Schein natürlich: Zuhause bleiben, gesund werden

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