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Darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen?

Grundsätzlich muss es eine Rechtsgrundlage für die Überstunden geben, das heißt entweder ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass Überstunden zu leisten sind, so eine Klausel ist durchaus wirksam, zumindest wenn sie nicht über 25% der normalen Arbeitszeit als Überstundenmöglichkeit angibt, oder im Tarifvertrag, der für Sie gilt, ist eine Regelung über Überstunden enthalten oder in einer betrieblichen Betriebsvereinbarung, die Sie mit dem Arbeitgeber geschlossen haben. Sollte es keine solche schriftliche Regelung geben, sind Sie auch grundsätzlich nicht verpflichtet Überstunden zu leisten, denn der Arbeitgeber würde sein Direktionsrecht überspannen, wenn er über die arbeitsvertragliche Vereinbarung hinaus Arbeitszeit anordnet. Es gibt aber natürlich Ausnahmefälle. Typische Ausnahmen sind Hochwasserkatastrophen oder Brände, also wenn wirklich wichtige betriebliche Belange auf dem Spiel stehen, dann kann der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie noch länger am Arbeitsplatz verweilen, um möglicher-weise Wasser aus den Räumlichkeiten zu schaufeln. Es müssen aber wirklich wichtige betriebliche Interessen hier vorliegen. Das ergibt sich aus einer Treuepflicht, die die Vertragspartner sich gegenseitig schulden. Übrigens, liebe Betriebsräte, Sie sind natürlich bei jeder Überstunde voll mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.

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