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Darf der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag vom Arbeitnehmer ablehnen?

Darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers aus reiner Willkür einfach so ablehnen? Schauen wir uns folgende Situation an. "Chef? Darf ich die ersten zwei Wochen im August in den Urlaub gehen?" „Nein Müller.“ „Aber warum, Chef?“ "Weil ich es so sage Müller, ich bin der Chef." Kann das richtig sein? Die Antwort ist: Nein. Der Arbeitgeber hat bei der Erteilung des Urlaubs stets auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Wohl nötig zieht das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) also dem Chef den Zahn etwaiger Chefallüren. Nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder aber Wünsche anderer Arbeitnehmer für den gleichen Zeitraum, da ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt dem Urlaubswunsch unseres Herrn Müller nicht zu entsprechen. Auch wenn der Chef also das nicht will, für Ihren Urlaubswunsch sieht es grundsätzlich sehr gut aus. Aber Vorsicht. So ein Urlaubswunsch hat doch etwas heimtückisches. Denn, wie sagte mal jemand? Das praktische am Urlaub ist, dass er einem nicht nur die Kraft gibt, die Arbeit wieder aufzunehmen, sondern einen auch derart pleite macht, dass einem gar nichts anderes mehr übrig bleibt.

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