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Dann melde ich mich krank - Wohin eine Drohung mit Krankheit führen kann

„Mach doch deinen Dreck alleine! Auf diese Arbeit hab ich keine Lust mehr!“ Lange ist es noch nicht her, da wurde vor dem Arbeitsgericht gestritten, um die Wirksamkeit von mündlich erklärten Kündigungen. Sie wissen das, längst ist das nicht mehr möglich. Schriftlich, muss die Kündigung nunmehr sein. Zum Glück! Allerdings einzelne mündliche Drohungen, die sind immer noch gefährlich. Der Arbeitnehmer sollte nie, nie, nie mit seiner Krankmeldung drohen. Das wäre ein Kündigungsgrund. Womöglich müsste der Arbeitgeber vorher noch nicht einmal eine Abmahnung erteilen. Auch Betriebsräte liebäugeln manchmal mit der Idee einen renitenten Arbeitgeber zu Verhandlungen zu zwingen oder unter Druck zu setzen, indem sich die Arbeitnehmer einer Belegschaft massenhaft krank melden. Und es stimmt ja, juristisch ist dagegen zunächst nicht wirklich ein Kraut gewachsen. Denn es ist der Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass seine Arbeitnehmer in Wahrheit gar nicht krank sind. Ganz so einfach wird dieser Nachweis aber nicht fallen. Dennoch, ich möchte Ihnen dringend abraten, den Arbeitgeber auf diese Weise unter Druck zu setzen. Weder Arbeitnehmer noch Betriebsratsmitglieder sollten sich dazu hergeben. Viel besser ist es mit offenem Visier zu kämpfen, sei es vor dem Arbeitsgericht als Arbeitnehmer oder sei es vor dem Arbeitsgericht im sogenannten Beschlussverfahren als Betriebsrat. Erpressung aber haben Sie nicht nötig und Sie werden, wenn Sie auffliegen streng bestraft. Und jetzt noch ein letzter anwaltlicher Hinweis: Wenn Sie schon fest entschlossen sein sollten, dennoch den Arbeitgeber unter Druck setzen zu müssen, dann denken sie daran: Krank wird man, aber man droht nicht damit. Niemals!

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