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Attestpflicht bei Krankheit: Wie verhalte ich mich richtig?

Ja das ist natürlich eine Situation wo man wissen muss wie es ausschaut. Man ist krank. Was muss man jetzt mit Blick auf das Arbeitsverhältnis genau beachten? Was der Mandant in dem Fall jetzt sicher richtig gemacht hat: Er hat sich krankgemeldet. Das ist immer zu tun. Der Arbeitnehmer muss sobald er krank dies unverzüglich tun, das heißt ohne schuldhaftes Zögern auf Plattdeutsch so schnell wie möglich mitteilen dem Arbeitgeber das eben krank ist. Und dann ist aber die Frage ab wann muss er das ärztlich dokumentieren mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dass eben eine entsprechende Krankheit vorliegt. Da gibt es eine Bestimmung im §5 Entgeltfortzahlungsgesetz und die verlangt dass wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert dann muss am nächsten Arbeitstag der Arbeitnehmer zusätzlich zu der Krankmeldung die er ja sofort abgegeben hat dann muss er zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, aus der dann hervorgeht die voraussichtliche Dauer wie lange der Arbeitnehmer eben krank sein wird. Wichtig man muss immer aufpassen mit den Vorlage-Fristen. Beispiel: Man ist am Mittwoch krank und arbeitet in einer 5-Tage-Woche dann ist man Mittwoch krank, dann ist man Donnerstag krank, dann ist man Freitag krank dann muss man am darauffolgenden Arbeitstag also am Montag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Anders schaut es aus wenn wir mal davon ausgehen dass jemand in der 6-Tage-Woche arbeitet also insbesondere mit Einschluss des Samstags und jetzt haben wir wieder einen Arbeitnehmer, der wird am Mittwoch krank, dann ist er Donnerstag krank, dann ist er Freitag krank dann ist der darauf folgende Arbeitstag der Samstag und dann muss der Arbeitnehmer am Samstag bereits die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Warum betone ich das alles so, warum weise ich auf die Krankmeldung hin, für die ich eigens ein Video gemacht habe und warum weise ich auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung so deutlich hin? Beides sind arbeitsvertragliche Pflichten und wenn man dagegen verstößt dann muss man eben damit rechnen oder Sorge haben dass man eine Abmahnung bekommt oder aber auch eine Kündigung wenn man entsprechend gravierend oder aber wiederholt gegen diese Verpflichtungen verstößt. Eine kleine Besonderheit habe ich noch für euch: Das was ich geschildert habe das ist wie es im Gesetz steht im §5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Was das Gesetz aber zulässt und dem Arbeitgeber erlaubt ist dass der Arbeitgeber ohne Vorliegen besondere Gründe anordnet und in meinem Betrieb wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitteschön am ersten Tag der Krankheit schon sofort vorgelegt. Da kann also der Arbeitgeber zum Nachteil der Arbeitnehmer die Regeln die das Gesetz vorsieht verschärfen. Ganz wichtiger Punkt. Weiterer Punkt in dem Zusammenhang: Der Betriebsrat hat aber wenn es um diese Vorverlegung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und deren Vorlage geht, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG. Es handelt sich insoweit um Fragen der betrieblichen Ordnung und da hat der Betriebsrat einfach mit zu reden. Er kann das Ding sogar bis zur Einigungsstelle treiben wenn er sich mit dem Arbeitgeber darüber sonst nicht einigen kann. Wir sind am Ende dieses Videos angekommen. Ich freu mich wenn du das nächste Mal vorbeischaut bis dahin wünsche ich alles Gute. Macht es gut für eure Belegschaft, solltet ihr Betriebsrat sein, vor allem aber für euch dass wünscht Euch die W.A.F. und das wünscht Euch euer Matthias Ferstl.

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