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Arbeitsrecht Irrtümer #15 - Eine 48-Stunden-Woche ist die maximale Arbeitszeit

Wenn ich Arbeitnehmer frage: "Wie viel darf man denn in der Woche höchstens an Stunden arbeiten?" Dann höre ich häufig, "48 Stunden!", als Antwort. Das ist nicht falsch, kann aber falsch sein. Warum? Richtig ist: Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden. Und weil der Samstag in dem Sinne auch als Werktag zählt, kommt man auf die schon erwähnten 48 Stunden. Aber: Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine Ausnahmen und davon gibt es im Arbeitszeitgesetz so eine ganze Menge. Eine dieser Ausnahmen, nämlich §3 Abs. 2 ArbZG, besagt beispielsweise, dass die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann, wenn dafür im Gegenzug innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Salopp formuliert darf man also im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Bezogen auf die eine einzelne Woche ist hingegen eine Arbeitszeit von maximal 60 Stunden sehr wohl zulässig. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Trau keiner über 60, also Arbeitswoche.

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