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Gehaltsreduzierung: weniger Gehalt aufgrund schlechter Arbeit - Geht das?

Mal unter uns, einen schlechten Tag hatten wir doch alle schon mal, aber kann der Arbeitgeber, deswegen das Gehalt kürzen weil unsere Arbeitsleistung mangelhaft ist? Prinzipiell nein liebe Betriebsräte. Das Dienstvertragsrecht kennt keine Mangelleistung. Das Arbeitsverhältnis ist ein Dienstvertrag, da wird die Leistung geschuldet, aber nicht ein Erfolg. Anders als im Werkvertragsrecht zum Beispiel. Das bedeutet, dass grundsätzlich wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten sein bestes gibt, auch alles Notwendige getan hat und damit auch den vollen Lohnanspruch beanspruchen kann. Eine Lohnkürzung oder eine Abmahnung bis hin sogar zu einer Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer natürlich vorsätzlich die Arbeit nicht erbringt. Also, einfach faul ist oder während der Arbeit andere Tätigkeiten ausübt, also die Arbeit quasi verweigert, dann ist das natürlich möglich. Ja also, liebe Betriebsräte und liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geben Sie ihr bestes, das reicht in jedem Fall.

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