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Entgeltfortzahlung bei Hundebiss?

Unseren Hund Jack habe ich Ihnen ja schon in einem früheren Video vorgestellt zum Thema „Haustiere am Arbeitsplatz“. Leider ist unser Jack im Sommer Opfer eines ganz heimtückischen Angriffs des Nachbarhundes geworden und nur das beherzte Eingreifen meines Mannes hat schlimmere Verletzungen von unserem Jack fern gehalten. Es ist zwar ein bisschen was passiert, aber Sie sehen schon, unser Jack ist wieder ganz munter und Gott sei Dank ist auch mein Mann nicht nennenswert verletzt worden. Aber wie ist das eigentlich? Habe ich bei einem Hundebiss Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Das kommt darauf an. Tatsächlich hat das Arbeitsgericht Freiburg vor einiger Zeit über einen Fall zu entscheiden gehabt. Da war jemand mit seinem kleinen Mischlingshund auf einem Volksfest und der Mischlingshund ist dort von einer Dogge gefährlich angegriffen worden. Der Arbeitnehmer geht dazwischen, um seinen Hund zu retten und wird selber schwer verletzt. Die Wunde muss ärztlich versorgt werden, der behandelnde Arzt schreibt ihn für einen Monat krank und der Arbeitgeber verweigert ihm die Entgeltfortzahlung, weil er sich auf den Standpunkt stellt: "Naja, also wer sich mit einer Dogge anlegt, der hat das selbst verschuldet." „Nein“, sagt das Arbeitsgericht Freiburg, „überhaupt nicht“, und verurteilte den Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung zu zahlen. Maßgeblich stützte das Arbeitsgericht Freiburg sein Urteil auf die Überlegung, dass sich schließlich der Arbeitnehmer auch nicht freiwillig in diese Hundebeißerei begeben hat und schließlich nur deswegen tätig geworden ist, weil keine andere Hilfe zu erwarten war und schlussendlich sein beherztes Eingreifen notwendig war, um seinen Hund vor lebensgefährlichen Verletzungen zu bewahren. Also in dem Fall war die Einstellung des Arbeitgebers, er schulde keine Entgeltfortzahlung, grundverkehrt und der Arbeitnehmer hat seine Ansprüche in voller Höhe bekommen. Anders wäre es nur dann gewesen, auch dazu gibt es schon Urteile, wenn jemand einen Hund streichelt und der Halter weist schon im Vorfeld darauf hin, dass dieser Hund gefährlich ist, also insbesondere bissig ist. Wenn es dann zu einer Verletzung kommt, dann ist leider die Aussage gerechtfertigt. Selber schuld.

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