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Einsichtnahme des Betriebsrats Gehaltslisten: Kann der Arbeitnehmer widersprechen?

Dass Ihr als Betriebsrat ein Einsichtnahmerecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten habt, ist für euch nichts Neues, aber wie verhält sich, wenn einzelne Arbeitnehmer diesem Einsichtnahmerecht widersprechen? Unsere Fachanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille klären euch auf. **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Betriebsverfassungsrecht Teil 1 → [https://www.waf-seminar.de/br163](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-1/br163) **Weitere Informationen zum Thema:** Bruttolohn- und Gehaltsliste → [https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste](/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn-und-gehaltsliste)

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Für Betriebsräte

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