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Bekomme ich bei Arbeitsverweigerung weiterhin meinen Lohn?

Lohn trotz Arbeitsverweigerung - ist das möglich? Ja, das ist möglich. Allerdings nur in einem so drastischen Fall wie dem folgendem: Da wurde ein Kundendienstmitarbeiter von seinem Arbeitgeber eingeschlossen, um zu arbeiten. Er musste jeden Toilettengang anmelden und durfte dann erst auf Toilette gehen. Der Arbeitgeber war nämlich der Auffassung der Arbeitnehmer würde zu häufig die Toilette aufsuchen und deswegen verfolgte er diese drastische Maßnahme. Der Mitarbeiter legte daraufhin die Arbeit nieder und kündigte im Weiteren auch das Arbeitsverhältnis und verlangte Lohn auch für die Zeit, in der er die Arbeit niedergelegt hat. Das Arbeitsgericht hat tatsächlich festgestellt, dass hier ein Lohnanspruch besteht, denn das Einschließen zum Arbeiten und das Anmelden für jeden Toilettengang, sei eine würdelose Behandlung und da durfte der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit niederlegen und hat trotzdem einen Lohnanspruch. Aber, liebe Betriebsräte, raten sie ihren Arbeitnehmern nicht dazu. Denn in der Regel ohne Arbeit auch kein Lohn. Nur in diesem drastischen Fall hat das Landesarbeitsgericht so entschieden.

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