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Bedeutet keine Arbeit immer auch kein Geld?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Betriebsrat in einer Druckerei und Ihr Arbeitgeber sagt zu einem Ihrer Kollegen: "Müller, okay, die Druckmaschine war unerwartet defekt und deswegen haben Sie an zwei Tagen nicht arbeiten können, einverstanden, aber ich kenne das Arbeitsrecht und da gilt halt nun mal: 'Ohne Arbeit, kein Lohn.' und Sie haben an den zwei Tagen gerade nicht für mich gearbeitet und deswegen zahle ich Ihnen dafür auch keinen Lohn. Punkt. Ende der Diskussion." Hat der Arbeitgeber damit Recht? Kann er mit so einer Argumentation durchkommen? Richtig ist, im Arbeitsrecht gibt es tatsächlich einen Grundsatz der heißt: Ohne Arbeit, keinen Lohn. Nur wenn ich arbeite, bekomme ich also auch Geld. Wenn ich nicht arbeite, bekomme ich kein Geld. Wichtig ist aber, der Satz "Ohne Arbeit, kein Lohn", ist nur ein Grundsatz. Und wo die Juristen das Wort "Grundsatz" hören, denken sie sofort, aber immer, aber sicher, an sowas von eins: "Wo es einen Grundsatz gibt, da gibt es auch eine Ausnahme." Das Wort "Grundsatz" besagt nämlich im Juristendeutsch nichts anderes, als dass es eben auch Ausnahmen von diesem Grundsatz geben muss. Und solche Ausnahmen gibt es eben auch von dem Grundsatz: Ohne Arbeit, kein Lohn. Das Gesetz sagt, gerade der Arbeitgeber muss das Risiko tragen, wenn eine Maschine im Betrieb unerwartet den Geist aufgibt und der Arbeitnehmer gerade deswegen nicht seine Arbeitsleistung erbringen kann. Und was meint "Risiko tragen" in diesem Zusammenhang? Der Arbeitgeber muss den Lohn weiter zahlen, auch wenn er die Arbeit des Arbeitnehmers gerade nicht abrufen kann. Was könnten Sie also zum Arbeitgeber sagen, wenn Sie an dessen Gespräch mit dem Kollegen Müller dabei sind? "Chef, wenn Sie sagen 'Ohne Arbeit, kein Lohn', dann ist das nur eine Regel. Und Sie wissen selbst, wo es eine Regel gibt, da gibt es auch Ausnahmen. Und Sie wissen genauso selbst, dass der Kollege Müller nichts dafür kann, wenn die Druckmaschine plötzlich ausfällt. Dagegen haben Sie es in der Hand, die Maschine rechtzeitig warten zu lassen oder mit dem Hersteller der Druckmaschine auch eine Notfallregelung zu treffen, damit hier die Maschinen gerade eben nicht zwei Tage lang still stehen. Und weil Sie es in der Hand haben, tragen Sie auch das Betriebsrisiko. Das ist nämlich eine Ausnahme zu Ihrem Grundsatz: 'Ohne Arbeit, kein Lohn'. Und danach haben Sie in so einer Situation eben weiterzubezahlen." Vielleicht ist das also eine Möglichkeit, für Sie als Betriebsrat, dem Arbeitgeber Parole zu bieten.

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