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Mindestlohn berechnen - so geht's

Seit dem 01.01.2015 gilt flächendeckend in der Bundesrepublik der gesetzliche Mindestlohn. Das heißt, jeder Arbeitnehmer muss mindestens 8,50 pro Stunde, brutto, erhalten. Aber wie berechne ich den Mindestlohn? Klar, denkt jetzt jeder von Ihnen, "ganz einfach". Ich nehme mein monatliches Grundgehalt, teile das durch meine Arbeitsstunden, dann komme ich auf meinen Stundenlohn. Das passt auch erstmal ungefähr. Sie können sich als Faustregel merken: Bei einer 40-Stunden-Woche ist die Grenze für den Mindestlohn ca. 1480€, brutto. Wer darunter liegt sollte mal genauer hinschauen. Es kommt natürlich darauf an, wie viele Tage dieser Monat oder diese Monate, die Sie einkalkulieren, haben. Aber wie sieht es jetzt aus mit Sonderzuwendungen? Wie ist es mit Überstunden? Mit Überstundenzulagen? Mit Schichtzulagen? Wie ist es mit geldwerten Vorteilen, wie ein Firmenwagen oder Sachbezüge? Und wie verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld oder dem 13. Monatsgehalt? Hier wird die Sache etwas komplizierter. Grundsätzlich wird das alles nicht hinzugerechnet. Also Überstundenzulagen, Dienstwagen, Sachbezüge, Schichtzulagen gelten nicht bei Berechnung des Stundenlohns mit hinzu, denn man sagt, der Stundenlohn muss sich aus dem Grundgehalt schon ergeben, der muss reichen zum Leben. Man kann ja nicht wissen, ob Schichtzulagen hinzukommen oder nicht. Beim 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld sieht die Sache etwas komplizierter aus. Da kommt's drauf an, wie der Arbeitgeber das deklariert. Wenn es sich hier um Betriebstreue handelt, wird es nicht hinzugerechnet, wenn es deklariert wird als Prämie für geleistete Dienste, dann wird es wohl hinzugerechnet. Es gibt dazu aber noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, denn das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist noch nicht besonders alt und insofern sind solche Prozesse noch nicht bis vor das BAG vorgedrungen.

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