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Gilt der Mindestlohn auch für Zeitarbeitskräfte?

Hier besteht sogar eine Besonderheit. Bundesweit gilt ja seit dem 01.01.2015 das Mindestlohngesetz (MiLoG), nach dem jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 8,50€, brutto pro Stunde Mindestlohn hat. Für Zeitarbeitskräfte gab es früher sogar schon ein Mindestlohngesetz. Nämlich die zweite Verordnung über die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Diese sah auch eine stufenweise Anpassung vor für Arbeitnehmer in Westdeutschland und in Ostdeutschland. Danach bekommen jetzt Arbeitnehmer in Westdeutschland sogar mindestens 9€ brutto Stundenlohn. Und Arbeitnehmer in Ostdeutschland 8,50€ brutto Stundenlohn. Also Sie sehen, Zeitarbeitskräfte sind sogar besonders geschützt an dieser Stelle.

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