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Gilt der Mindestlohn auch für Leiharbeiter?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ja flächendeckend in Deutschland das Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50€ brutto pro Stunde verdienen muss. Jetzt habe ich aber gesagt "grundsätzlich ja", denn es gibt Ausnahmeregelungen, danach dürfen in bestimmten Wirtschaftszweigen, so zum Beispiel bei Zeitungszustellern, diese Tarife auch noch unterschritten werden, zumindest bis Anfang 2017 und die tarifgebundenen Zeitarbeitsunternehmen gehören auch zu diesen Ausnahmen. Das bedeutet prinzipiell kann ein Leiharbeitnehmer auch weniger bekommen, wenn er in einem tarifgebundenen Zeitarbeitsunternehmen arbeitet. Allerdings, in der Praxis ist das nahezu nicht mehr der Fall. Alle tarifgebundenen Zeitarbeitsunternehmen zahlen mindestens 8,50€ pro Stunde schon nach ihren Tarifen. es kann nur noch in den neuen Bundesländern ab und an mal vorkommen, dass das unterschritten wird, weil dort die Lebenshaltungskosten niedriger sind. Wenn sie mich also Anfang 2017 noch mal fragen, steht nämlich im §24 Mindestlohngesetz drin, diese Ausnahme, dass die bis zur Übergangsfrist bis Anfang 2017 möglich ist. Wenn sie mich also 2017 noch mal fragen, würde ich ihnen vorbehaltlos ja antworten und nicht nur grundsätzlich.

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