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Ab wann gibt es einen Mindestlohn für Arbeitnehmer?

Mit dem ersten Arbeitstag muss auch der Mindestlohn bezahlt werden. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht ja vor, dass jeder Arbeitnehmer pro Stunde mindestens einen bestimmten Satz erhält, eingeführt am 01.01.2015, mit 8,50€ brutto pro Stunde, sind wir jetzt seit dem 01.01.2017 bei 8,84€. Nur langzeitarbeitslose dürfen in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses weniger bekommen als den Mindestlohn, damit der Anreiz geschaffen wird langzeitarbeitslose wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Nicht unter das Mindestlohngesetz fallen aber ehrenamtlich beschäftigte Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, die ein Schul- oder Studienbegleitendes Praktikum absolvieren, dass nicht länger als drei Monate dauert und minderjährige beschäftigte ohne Berufsabschluss. Übrigens, der Mindestlohn muss auch unter Bezugnahme von etwaigen Überstunden kalkuliert werden. Also der bezieht sich nicht nur auf den Grundlohn, sondern auch wenn man Überstunden macht muss insgesamt noch der Mindestlohn eingehalten werden.

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