Es gibt zuweilen erstaunliche Gründe für eine Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht Mannheim ist folgender Fall verhandelt worden:
Die Klägerin absolvierte bei der Kanzlei ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts-Fachangestellten. Zum Streit kam es als die Klägerin die neue Lebensgefährtin ihres Chefs auf 40 Jahre schätzte, obwohl diese deutlich jünger ist (nämlich 31 Jahre). Der Rechtsanwalt hat die Auszubildende fristlos gekündigt.
Ist das erlaubt?