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Künstliche Befruchtung - Ab wann greift der Sonderkündigungsschutz?
Am 26.03.2015 hat sich folgender Fall zugetragen, der auch vom BAG entschieden wurde: Eine Dame hat sich künstlich befruchten lassen, weil es auf natürlichem Wege nicht geklappt hat. Und jetzt hat sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten. Wie Sie wissen, ist das maßgebliche A und O, wann der Zugang der Kündigung stattgefunden hat. Und bei Zugang der Kündigung, also zum Beispiel Übergabe des Kündigungsschreiben durch den Personalleiter, da muss natürlich schon die Schwangerschaft bestanden haben. Und jetzt war hier die Frage: Wann ist man schwanger bei künstlicher Befruchtung? Und wie verhält es sich mit dem Kündigungsschutz?
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