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Ist eine Kündigung durch falsche politische Gesinnung erlaubt?

Auch wenn Toleranz manchmal weh tut, eine Demokratie muss auch extremistische Meinungen aushalten. Das gilt auch für die Arbeitswelt, sagen die Arbeitsgerichte. Denn wenn eine Verfassung rechtsextreme Gedanken grundsätzlich zulässt, dann kann sie das nicht in der Arbeitswelt bestrafen. Anders sieht das jedoch aus, wenn die rechtsextreme Gesinnung auch auf das Arbeitsverhältnis Rückschlüsse zulässt. So hat zum Beispiel ein Arbeitsgericht entschieden, dass ein Lehrer, der in einer rechten Partei tätig war und in seiner Freizeit offenkundig gegen demokratische Grundwerte hetzte, diese aber wiederum in seinem Unterricht den Schülern vermitteln sollte, gesagt, das passt nicht zusammen. Hier darf das Arbeitsverhältnis aufgelöst, gekündigt werden, aufgrund dieser politischen Einstellung, das hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. In einem anderen Fall aber zum Beispiel, wo ein Rechtsextremer in einer Verwaltungsbehörde lediglich Verwaltungsschreiben versendet hat, dieser Aufgabe auch ohne Bemängelung nachkam, also seine Gesinnung nicht nach außen drang, da hat das Arbeitsgericht gesagt, die Kündigung hier aufgrund der rechtsextremen Gesinnung ist unwirksam.

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