„Faulenzer“ im Betriebsrat? – Die dümmsten Vorurteile und wie man sie widerlegt

Arbeitgeber und Belegschaft sind sich einig. Unser Betriebsrat ist eine faule Socke.

Wie soll ich mit solchen Vorurteilen umgehen?

Mein Rat an Sie lautet:

Versuchen Sie es erst gar nicht.

Vorurteile, insbesondere dumme Vorurteile, sind zwar häufig in der Praxis, doch sie sind dafür da, dass man sie ignoriert. Wenn Sie anfangen zu argumentieren und zu diskutieren mit Personen, die derartige Vorurteile in die Welt setzen, dann können Sie nur verlieren. Aber für die Zwecke dieser Übung lassen Sie uns den zwei gängigsten Vorurteilen in der Praxis nachgehen.

Vorurteil #1:

Der Betriebsrat ist faul.

Vorurteil #2 lautet:

Er ist ständig auf Schulungen.

„Ja was denn jetzt?“, kann man entgegnen. "Entweder ich bin faul oder ich lasse mich ständig fortbilden. Beides geht ja wohl nicht zusammen."

Und in der Tat, die meisten Stänkerer gegenüber dem Betriebsrat sind sich des inneren Widerspruchs ihrer Vorurteile überhaupt nicht bewusst. Aber gehen wir den Vorurteilen jetzt nach. Und zwar in der Sache. Wann ist Betriebsratsarbeit nach dem Willen des Gesetzgebers abzuleisten?

In der Arbeitszeit und nicht etwa in der Freizeit. Übrigens, das ist eine sinnvolle Regelung. Und sie ist auch nicht ungewöhnlich. Oder haben Sie schon einmal gehört, dass die Bundeskanzlerin die Bundesrepublik Deutschland nur in ihrer Freizeit regiere?

Der Betriebsrat hat also keine Wahl. Wenn er sein Amt ausüben will, und das muss er, dann kann er dies nur während der Arbeitszeit tun. Wer meint es schneller oder besser zu können, der möge das nächste Mal kandidieren. Aber er möge aufhören zu meckern.

Nun zum zweiten Vorurteil:

Wie ist das mit den Schulungen?

Ja, es stimmt. Betriebsräte, insbesondere solche mit einem hohen Gestaltungsanspruch, lassen sich oftmals, regelmäßig nämlich, schulen. Allerdings, dazu haben sie nicht nur ein Recht sondern, was die meisten Arbeitnehmer nicht wissen, hierzu besteht auch eine Pflicht, eine sogenannte Fortbildungspflicht. In ständiger Rechtsprechung sagt das Bundesarbeitsgericht, dass sich sämtliche Betriebsratsmitglieder, die keine ausreichenden Rechtskenntnisse mitbringen, diese verschaffen müssen. Und zwar auf Kosten des Arbeitgebers in Schulungen. Um es zusammenzufassen: Weder sind Betriebsräte faul, weil sie während der Arbeitszeit ihr Amt ausüben, noch dürfen sie auf Schulungen verzichten. Auch wenn sie im Interesse der Kollegen dadurch Kosten verursachen. Ich habe eine Idee. Schicken Sie mir jedes Vorurteil, was Ihnen geläufig ist aus der Praxis oder was Sie in Zukunft noch hören werden, damit wir diese sammeln können.

Lassen Sie uns ein Archiv anlegen. Sie und ich. Ein Archiv über die dümmsten Vorurteile gegen die Betriebsräte, um sie zum Einen rechtlich zu widerlegen und um zum Anderen darüber zu lachen. Wollen wir so vorgehen?