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Ein Kollege verletzt sich bei einem Wutausbruch - Entgeltfortzahlung?

In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um einen Wutausbruch eines Mitarbeiters in einem Baumarkt. Er hat an seinem Gabelstapler ein Plexiglasdach angebracht als Wetterschutz und dann kam der betriebliche Sicherheitsbeauftragte und meinte das Dach, das muss wieder weg. Das geht gar nicht. Und der Mitarbeiter, dem hat es gar nicht gepasst. Der hat einen Wutausbruch bekommen, der hat mit Verpackungsmaterial um sich geworfen hat dann mit der Faust gegen ein Verkaufsschild gedonnert. Was war das Ende vom Lied? Er hat sich die Hand gebrochen, war mehrere Wochen arbeitsunfähig krank und dann wollte er Lohnfortzahlung haben. Rund 2.600€ und der Arbeitgeber hat gesagt: „Du spinnst doch wohl, du hast dich selbst vorsätzlich verletzt. Ich zahl dir keinen einzigen Cent!“ Das hat sich der Arbeitnehmer auch nicht gefallen lassen. Er ging vor das Arbeitsgericht Offenbach und auch dann vor das LAG. Tja, wie hat das LAG entschieden? Es hat dem Mitarbeiter Recht gegeben. Es hat nämlich festgestellt, dass der Mitarbeiter nur in mittlerer Fahrlässigkeit gehandelt hat. Erst bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz, da fällt dann der Lohnfortzahlungsanspruch weg. Aber hier hat man verstehen müssen, dass man auch als Mitarbeiter mal einen Wutausbruch bekommt, das sei menschlich, so das LAG. Finde ich eine tolle Entscheidung und so hat der Mitarbeiter noch einmal Glück gehabt aber besser ist es schon wenn Sie sich zusammenreißen und es nicht zu so einem schmerzhaften Wutausbruch kommt.

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