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Darf ich meinem Chef an der Weiberfastnacht die Krawatte abschneiden?

Darf ich meinem Chef an Weiberfastnacht eigentlich die Krawatte abschneiden? Ja, das kommt auf den Chef an und in welcher Gegend Sie arbeiten, ob da dieser Brauch üblich ist. In einem rheinländischen Unternehmen, da wird man wohl damit rechnen dürfen, dass wenn man mit Krawatte zur Arbeit erscheint, diese abgeschnitten wird. Das muss dann auch der staubtrockenste Frosch an Chef akzeptieren, wenn die Assistentin zur Schere greift. Anders sieht das in Regionen aus, in denen das nicht üblich ist. So hat zum Beispiel ein Arbeitsgericht in Essen entschieden, dass eine Arbeitnehmerin Schadensersatz für die Krawatte zahlen musste. Das wäre vor einem Kölner, Mainzer oder Düsseldorfer Arbeitsgericht sicherlich anders entschieden worden.

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