Alle Jahre wieder kommt es vor:
Der Betrieb veranstaltet seine Weihnachtsfeier und der Alkohol fließt in Strömen und da kommt es nicht so selten vor, dass aus dem besinnlichen Beisammensein eine handfeste Prügelei eskaliert oder aber da ist ein Kollege, der nutzt die Gemütlichkeit dazu dem Chef erstmal all das zu sagen, was er sich das ganze Jahr über verkniffen hat.
Drohen ihm dann arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Aber ja.
Denn auch wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit stattfindet oder auch außerhalb des Betriebes, so gelten vor allem die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten fort. Und die besagen vor allem, dass es verboten ist den Arbeitgeber, Kollegen oder seinen Vorgesetzten zu beleidigen. Und an einer Prügelei teilzunehmen, das verstößt gegen jeden Arbeitsvertrag. Sie als Betriebsrat, halten Sie ein Auge auf die Kollegen. Gerade auf diejenigen, die möglicherweise ein bisschen zu tief ins Glas gucken. Und wenn Sie den Eindruck haben, dass da jetzt jemand so ein bisschen streitsüchtig wird, dann sorgen Sie dafür, dass dieser sicher nach Hause kommt, sich zum Beispiel abholen lässt. Denn ganz ehrlich, damit vermeiden Sie, dass Sie sich noch zwischen den Feiertagen mit einer außerordentlichen Kündigung beschäftigen müssen.