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Arschkriecher! Streikende beschimpfen Nicht-Streikende - kommt nun die Kündigung?

Auf dem Schild bei einem Streik auf einem hessischen Firmengelände stand Arschkriecher. Damit wollten die Betriebsratsmitglieder ihre arbeitswilligen Kollegen provozieren, was den Betroffenen und der Firmenleitung sehr sauer aufstieß. Der Arbeitgeber dachte sich, dass ist gerade recht und billig, wenn wir dem Betriebsratsvorsitzenden jetzt die außerordentliche Kündigung aussprechen. Er wurde also fristlos gekündigt. Der Fall landete beim Landesarbeitsgericht und das entschied: Nein! Eine fristlose Kündigung in dem Fall ist nicht rechtmäßig. Die Stimmung ist im Streik-Zustand einfach aufgeladen und überhitzt und deswegen sei es maximal angemessen eine Abmahnung auszusprechen. Jedenfalls eine Kündigung wurde als unwirksam erachtet.

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