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Was soll ich da erzählen? Bewährte Themen für die Betriebsversammlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es könnte ein Fest sein für den Betriebsrat, die sogenannte Betriebsversammlung. Betriebsversammlungen haben einmal im Kalendervierteljahr zwingend stattzufinden. Der Betriebsrat muss sie einberufen und eigentlich muss er sich vor ihr nicht fürchten. Nirgends wird der Betriebsrat so häufig gelobt, wie auf der Betriebsversammlung. Außerdem, er, der Betriebsratsvorsitzende nämlich, hat das Hausrecht inne. Der Arbeitgeber hat zwar ein Zutritts- und ein Rederecht auf der Betriebsversammlung, aber auch er muss sich an die Regeln halten. Die Regeln des Betriebsrats nämlich. Und es gibt weitere gute Nachrichten. Die Teilnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Betriebsversammlung wird vergütet, wenn die Betriebsversammlung in der Arbeitszeit stattfindet. Betriebsfremde Personen haben keinen Zutritt zur Betriebsversammlung. Man ist also unter sich, auch das ist an sich eine positive Nachricht. Allerdings, da war doch noch etwas. Richtig, der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat der Belegschaft vorzustellen, was er seit der letzten Betriebsversammlung so alles unternommen hat. Im Gremium und in seinen Ausschüssen. Nehmen Sie diese Pflicht bitte sehr ernst. Sie wollen vom Arbeitgeber als Betriebsrat ernst genommen werden? Dann müssen Sie auch die Belegschaft ernst nehmen, die den Betriebsrat auf der Betriebsversammlung zu kontrollieren hat und natürlich auch kritisieren darf. Aber unter uns, was sollten Sie denn tun, wenn der Betriebsrat in den letzten Monaten nicht ganz so aktiv gewesen ist und nun wenig zu berichten hat? Mit einem Augenzwinkern und weil Sie das das nächste Mal besser machen werden, gebe ich Ihnen einen Ratschlag: Fassen Sie sich kurz. Nirgendwo im Gesetz stünde, dass Ihr Tätigkeitsbericht als Betriebsrat besonders lang zu sein habe. Eine Länge ist nicht vorgeschrieben und sie ist auch nicht ratsam. Apropos Länge, es reicht für heute. Mehr hatte ich nämlich nicht vorbereitet. Das Problem kennen Sie ja offenbar. Ein paar Tipps allerdings, die können Sie nachlesen im nächsten Ratgeber.

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