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Was bedeutet eigentlich Betrieb? Definition des Begriffes Betrieb

Was der Betriebsbegriff bedeutet und inwiefern er für Ihre Arbeit als Betriebsrat relevant ist, klären wir in diesem Video. Was bedeutet eigentlich der Betriebsbegriff? Wenn Sie jetzt dieses Video anschauen und die Hoffnung hatten, dass ich Ihnen das in ein/zwei Sätzen erklären kann, da muss ich Sie leider enttäuschen. Ich hoffe trotzdem, dass Sie dran bleiben und weiter gucken. Denn ich möchte es hier mit dem Satz eines ehemaligen Bundesarbeitsrichters halten, der mal in einer Talkshow sagte, als er den Begriff erklären sollte: Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigen. Da sagte er so ein bisschen flapsig, zu dem Talk-Gast auf der anderen Seite: "Wenn Sie mir einen Pudding in die Wand nageln können, dann erklär ich Ihnen in drei Sätzen diesen Unterschied." Also damit wollte er deutlich machen: So einfach geht‘s eben nicht! Ja, und so leicht geht‘s eben auch leider nicht. Trotzdem möchte ich versuchen innerhalb von ein paar Sätzen Ihnen das etwas näher zu bringen. Der Betrieb definiert so ein bisschen, sag ich mal, die eigenständige Organisationseinheit mit betrieblichen, sachlichen Mitteln, wo der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern und jetzt kommt‘s, arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Ja, und was ist jetzt ein arbeitstechnischer Zweck? Das ist entweder das Herstellen eines Produktes, eine Felge, ein Stuhl, ein Schuh oder das Anbieten einer Dienstleistung, Rechtsberatung, sonstige Dinge. Und das ist der Betrieb. Das heißt, das ist mal platt gesagt, ein Standort eines Unternehmens, eine Filiale, die eigenständig ist, wo man eben das erwirtschaftet, womit das Unternehmen am Markt dann eigentlich Geld verdient. Und da kann es natürlich in einem Unternehmen in Deutschland mehrere Betriebe geben. Da werden vielleicht auch, unterschiedlich natürlich, Betriebsräte gewählt. Sie haben ja nicht nur einen Betriebsrat für ein ganzes Unternehmen, sondern wenn Ihr Arbeitgeber als Unternehmen Standorte in Hamburg, Köln und München hat. Da wird immer das Gleiche vielleicht produziert, ein Stuhl zum Beispiel, trotzdem sind das im Regelfall eigene Betriebsstätten, eigene Betriebe, wo die Mitarbeiterschaft sich dann bei den weiteren Voraussetzungen überlegen kann, wollen wir einen Betriebsrat gründen oder nicht? Also so als Richtschnur: Die Einheit, wo Mitarbeit sich aufhalten, die Sie als Betriebsrat nachher dann auch mal gewählt haben, das wird dann rechtlich, ganz einfach mal ausgedrückt, der Betrieb sein. Aber es gibt natürlich auch noch viele Ausnahmen mit Kleinstbetrieben und Betriebsteilen, da bewegen wir uns aber schön langsam wieder zu dem Pudding an die Wand nageln, da möchte ich Sie jetzt nicht über Gebühr strapazieren. Aber Sie sollten wissen, dass man mit der Begriffsbestimmung schon was anfangen soll als Betriebsrat, es auch ein wenig einschränken und eingrenzen kann und vor allem, wenn ich schon weiß, was Betrieb ist, wofür es wichtig ist - Sie wissen es jetzt: Für Ihre Mitbestimmungsrechte.

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