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Muss der Betriebsrat über Abmahnungen unterrichtet werden?

Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat ja zu hören. Aber wie verhält es sich mit einer Abmahnung? Ist der Betriebsrat da zu beteiligen? Ich kann die Frage ganz klar mit einem "Nein" beantworten. Der Betriebsrat ist nicht zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt. Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich selber schauen, ob er gegen die Abmahnung vorgeht. Der Betriebsrat jedenfalls hat da kein Beteiligungsrecht. Allerdings rate ich dazu, dass Betriebsräte möglicherweise im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, die geschlossen wird, darauf hinwirken, dass Arbeitgeber auch Abmahnungen dem Betriebsrat mitteilen. Dann sind diese dadurch involviert. Ansonsten kann der Betriebsrat den Arbeitnehmern nur raten, was er über eine Abmahnung weiß, dass er entweder gegen die Abmahnung eine Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen lässt oder er kann gegen die Abmahnung klagen. Es gibt die Klage auf Entfernung aus der Personalakte. Da rate ich aber meinen meisten Mandanten von ab. Denn wenn man gegen diese Abmahnung klagt und unterliegt in einem Rechtsstreit, dann ist dieses Urteil bindend auch für einen etwaigen Folgeprozess, wenn es nämlich um eine Kündigungsschutzklage geht. Und da fällt es ja dem Arbeitgeber möglicherweise weil einige Monate vielleicht auch mal Jahre ins Land gezogen sind, gleichwohl schwerer, die Gründe für die Abmahnung noch darzulegen und zu beweisen. Deswegen sollte der Arbeitnehmer mindestens nur eine Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen lassen und alles Weitere jedenfalls auch mit einem Anwalt besprechen idealerweise. Wenn der Betriebsrat aber vom Arbeitnehmer über eine Abmahnung erfährt, dann ist es eine Beschwerde nach § 85 Betriebsverfassungsgesetz, der ist der Betriebsrat auch annehmen sollte, wenn sie für berechtigt erachtet wird und kann beim Arbeitgeber auf Erledigung hinwirken. Grundsätzlich aber, und das soll das Fazit heute sein, ist der Betriebsrat kollektivrechtlich jedenfalls nicht zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt.

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