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Lieber Inhouse? - Inhouse-Seminare in der Betriebsräte-Fortbildung

Inhouse-Schulungen haben viele Vorteile. Einige davon sind offensichtlich. Als Betriebsrat können Sie die Themenwahl viel freier gestalten, als auf vielen Präsenzseminaren. Und natürlich, Inhouse-Schulungen sind oftmals preisgünstiger und sei es nur deshalb, weil Hotelübernachtungen und Reisekosten eingespart werden können. Allerdings, auch das sollte nicht übersehen werden, es gibt Nachteile von Inhouse-Veranstaltungen und zwar wesentliche. Nachteil #1: Sie können sich im Anschluss an die jeweilige Fortbildung nicht austauschen. Zum Beispiel in einem Rahmenprogramm mit anderen Betriebsratsmitgliedern. Dieser, nicht nur fachliche Austausch, ist aber wichtig für Ihre tägliche Betriebsratspraxis. Nachteil #2: Bei einer Inhouse-Schulung können Sie, anders als auf einer Präsenzveranstaltung, gestört werden. Zum Beispiel vom Arbeitgeber selbst, der das Gebot der Nichtöffentlichkeit dieser Schulung vielleicht nicht wirklich ernst nimmt. Ob eine Inhouse-Schulung klüger ist, als eine Präsenzveranstaltung lässt sich also seriöser Weise nicht pauschal beantworten. Interessant ist aber, was das Bundesarbeitsgericht dazu sagt. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass Inhouse-Schulungen jedenfalls keine Rechtspflicht für den Betriebsrat seien. Und zwar auch dann nicht, wenn die Inhouse-Schulungen wesentlich günstiger sein sollten, als Präsenzveranstaltungen. Mit anderen Worten: Der Betriebsrat hat freie Wahl, ob er sich vor Ort oder auf einem Präsenzseminar schulen lassen möchte. Das sollten Sie frei entscheiden. Wenn der Arbeitgeber Sie zu einer Inhouse-Schulung anhält, so sollten Sie ihm die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertraut machen. Einen wichtigen Hinweis habe ich noch an Sie. Oftmals verlangt der Arbeitgeber, dass er im Rahmen einer Inhouse-Schulung selbst unter den Schulungsteilnehmern sitzen sollte. Entweder er, der Geschäftsführer oder vertreten durch einen arbeitgebernahen Arbeitnehmer. Das würde ich mir gut überlegen. Niemand hindert Sie einen solchen Kollegen zuzulassen zur Betriebsratsschulung vor Ort. Verpflichtet sind Sie aber auch hierzu nicht.

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