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How To: Mit dem Gesetz arbeiten - Suchen, Verstehen, Anwenden - Im Gesetzestext zurechtfinden

Mit dem Gesetzestext muss man systematisch umgehen, anderenfalls verirrt man sich. Aber ich darf Sie beruhigen. Die Arbeit mit diesem Gesetzestext und mit jedem anderen Gesetzestext ist kinderleicht. Das einzige was Sie beherrschen müssen, ist die sogenannte juristische 3-Schritt-Methode. Sind Sie bereit? Schritt #1: Der Profi schlägt den Gesetzestext nicht irgendwo auf, auch nicht auf Seite 1. Vielmehr sucht er nach einem passenden Gesetz in der sogenannten alphabetischen Schnellübersicht. Diese finden Sie in der Regel ganz vorn in jedem Gesetzestext. Wenn Sie so wollen auf Seite 0. In der Schnellübersicht sind sämtliche in dem Gesetztext abgedruckte Gesetze alphabetisch aufgeführt. Wenn Sie schon wissen, nach welchem Gesetz Sie suchen, zum Beispiel dem Kündigungsschutzgesetz, so finden Sie hier schnell einen Wegweiser. Schritt #2: Sie suchen nach Stichworten im sogenannten Sachverzeichnis. Das Sachverzeichnis finden Sie ganz hinten in jedem Gesetzestext. Die Rechtsanwälte nennen das Sachverzeichnis, mit einem Augenzwinkern, die Idiotenwiese. Hier fühlen wir uns wohl. Warum? Weil scheinbar nur Idioten nach Stichworten suchen müssen, um ihr Rechtsproblem zu lösen. Das aber stimmt nicht. So wie ein Arzt seine Literatur konsultieren muss, bevor er eine Diagnose stellen kann, so muss auch der Anwalt oder der sonstige Rechtsanwender zuvor nachschauen. Schon um kein Gesetz und kein Problem zu übersehen. Schlagen Sie also immer nach im Sachverzeichnis, auf der sogenannten Idiotenwiese. Übrigens, auf der Idiotenwiese sind Sie nie allein. Dort finden Sie neben Ihrem Stichwort, das Sie hoffentlich gefunden haben, eine sogenannte Ordnungsziffer und eine Paragraphennummer. Ordnungsziffer, das ist die fettgedruckte Ziffer hinter jedem Stichwort; die Paragraphennummer ist mager abgedruckt. Die Idiotenwiese ist also eine Art Party. Sie sind dort zusammen mit der Ordnungsziffer und der Paragraphennummer. Was nun bezeichnet die Ordnungsziffer? Die Ordnungsziffer nummeriert die einzelnen, in dem Gesetzestext abgedruckten, Gesetze durch. Zum Beispiel hat das Betriebsverfassungsgesetz die Ordnungsziffer 81. Dieses also sollten Sie aufschlagen, sowie nach den Paragraphennummern suchen, die Sie hinter Ihrem Stichwort gefunden haben. Schritt #3: Und jetzt wird es wichtig. Erst nachdem Sie in der Schnellübersicht nachgesehen haben und sich auf der Idiotenwiese orientiert haben, sollten Sie Dritte konsultieren. Zum Beispiel Kollegen, zum Beispiel Rechtsanwälte, zum Beispiel den Kollegen Internet. Wenn Sie schon im ersten Schritt, wie das leider praxisüblich ist, Dritte befragen, so laufen Sie die Gefahr eine falsche Auskunft zu erhalten. Schon weil Sie diese Rechtsfrage, die Sie umtreibt, nicht wirklich benennen können. Gehen Sie aber zum Rechtsanwalt oder zu einer sonstigen sachkundigen Person und haben Sie vorher selbstständig Gesetzesarbeit betrieben, so wird dieser Anwaltsbesuch ganz sicher ein Erfolg. Ist es nun schwer mit dem Gesetzestext zu arbeiten? Überhaupt nicht! Sie müssen nur bis drei zählen. Erstmal nachschauen in der Schnellübersicht. Dann im Sachverzeichnis, der sogenannten Idiotenwiese, und dann erst befragen Sie Dritte. Das ist alles andere als schwer, allerdings, es erfordert ein wenig Disziplin. Aber Disziplin müssen auch wir Rechtsanwälte aufbringen.

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