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Hat der Betriebsrat die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen?

Der Betriebsrat ist nach seinen Aufgaben aus § 80 Abs. 1 (1) ja der sogenannte Hüter über Recht und Gesetz, er muss also alle für die Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen auf dem Schirm haben und schauen, dass die eingehalten werden. Und das Mindestlohngesetz, ich denke da sind wir uns einig liebe Kollegen, ist ja zweifelsohne ein Gesetz, das der Betriebsrat auch überwachen muss. Doch was bedeutet das im Einzelnen? Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 jetzt das Recht natürlich umfassend unterrichtet zu werden, damit er diese Überwachung überhaupt vornehmen kann. Er kann also vom Arbeitgeber verlangen, dass ihm die benötigten Unterlagen dazu ausgehändigt werden. Das muss der Arbeitgeber dann auch tun. Dazu gehören unter anderem auch Lohn- und Gehaltslisten sämtlicher Arbeitnehmer des Betriebes. Wenn der Arbeitgeber dem nicht nachkommt, kann der Betriebsrat das gerichtlich durchsetzen lassen. Keine Frage. Aber ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht oder dass der Betriebsrat jetzt den Arbeitgeber dazu zwingen kann den Mindestlohn einzuhalten, das sieht das Betriebsverfassungsgesetz nicht vor. Hier ist kein starkes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehen, denn der 87 sagt ja, dass immer wenn eine gesetzliche Regelung besteht, keine erzwingbare Betriebsvereinbarung durch den Betriebsrat abzuschließen ist. Das resultiert daraus, dass der Arbeitnehmer natürlich durch die individuellen Gesetze die für ihn gelten genug geschützt ist und das Mindestlohngesetz (MiLoG) schützt ihn. Das bedeutet also der Arbeitnehmer muss im letzten Schluss wirklich diesen Mindestlohn selber durchklagen und vor Gericht durchfechten um seinen Anspruch geltend zu machen. Ja, dennoch sollte der Betriebsrat auf den Arbeitgeber insofern einwirken, dass er ihn darauf aufmerksam macht und was immer hilft, ist das Argument, dass das Mindestlohngesetz ja überwacht wird von den Zollbehörden. Und das sind bissige Hunde und wenn die rauskriegen, dass der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, dann kann auch mal ein empfindliches Bußgeld drohen. Das ist möglicherweise ein Argument, das den Arbeitgeber durchaus veranlasst umzudenken.

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