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Die 3 größten Fehler von Betriebsräten - Häufige Fehler in der BR-Arbeit

Die drei größten Fehler von Betriebsräten Fehler #3: Der unbekannte Betriebsrat. Eigentlich sollte jeder wissen, wer ihn vor dem Arbeitgeber vertritt und trotzdem kommen immer wieder Mandanten zu mir, die auf meine Frage hin, „Hat Ihr Betrieb einen Betriebsrat?“, sagen: „Och, das weiß ich gar nicht.“ Und manchmal ist es sogar so, dass die Belegschaft die Auffassung des Arbeitgebers, der Betriebsrat sei nichts anderes als eine Horde kaffeetrinkender Meckerzausel, wegen dem über kurz oder lang der Betrieb über die Wupper geht, sogar teilt und gegen ihren Betriebsrat handelt. Aber wie kann so etwas sein? Zu einer erfolgreichen Betriebsratstätigkeit gehört auch Öffentlichkeitsarbeit. Die Kollegen müssen wissen, wer sie vertritt und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wahrnimmt. Und das ist gar nicht so schwer. Schon die Betriebsversammlung ist eine tolle Plattform des Betriebsrats um Präsenz zu zeigen. Oder Sie machen einen monatlichen Newsletter und stellen sich Ihrer Arbeit und die Erfolge der Vergangenheit dar. Schon der Besuch im Krankenhaus, bei einem erkrankten Kollegen, ist Öffentlichkeitsarbeit und zeigt, der Betriebsrat denkt an den Kollegen, auch wenn er krank ist. Sie haben viele, viele Möglichkeiten Präsenz zu zeigen und schlussendlich auch den Kollegen zu zeigen, wie wichtig es ist, ein funktionierendes Gremium zu haben. Fehler #2: Verpuffungsgefahr. Das erlebe ich regelmäßig. Der Betriebsrat packt motiviert und engagiert ein neues Thema an, zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung zur Vermeidung von Überstunden. Der Arbeitgeber wird zu Verhandlungen aufgefordert und er reagiert ablehnend oder gar nicht. Und häufig ist jetzt schon eine Verunsicherung im Gremium da und nach und nach löst sich die anfängliche Euphorie einfach auf und verpufft im Nichts. Das muss nicht sein. Die Betriebsverfassung bietet Ihnen gute Möglichkeiten Ihre Anliegen, die der Belegschaft, durchzusetzen. Natürlich will niemand, dass die Gespräche mit dem Arbeitgeber nur noch über das Arbeitsgericht oder über die Einigungsstelle führen. Zur Betriebsratstätigkeit gehört Verhandeln. Aber bleiben Sie am Ball. Lassen Sie sich nicht vertrösten, sondern agieren Sie, statt nur zu diskutieren. Fehler #1: Das Fischen im Trüben. Sie haben mit der Wahl ein verantwortungsvolles Amt übernommen und Sie haben die Möglichkeit in der Ausübung Ihrer Mitbestimmung auf die Arbeitsverhältnisse der Kollegen einen positiven Einfluss auszuüben. Sie können aber auch viel Schaden anrichten. Um Mitbestimmung erfolgreich ausüben zu können brauchen Sie Wissen. Fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse, wie auch vertieftes Wissen in der Betriebsverfassung. Denn Mitbestimmung auszuüben, ohne solides Fachwissen, ist nichts anderes, als das Fischen im trüben. Darum gilt: Sie haben viele Rechte erhalten, mit dem Amt des Betriebsrates, aber Sie haben auch viele Pflichten übernommen. Und dazu gehört es auch, sich das solide Fachwissen anzueignen, das die Mitbestimmung von Ihnen erwartet.

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